Über die GmbH
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Die GmbH gehört zu der Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige Trägerin von Rechten und Pflichten: sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Gesellschafter.
Vorteile
- Relativ geringes Grundkapital erforderlich (mind. CHF 20'000).
- Haftung: Beschränkt auf das (voll einbezahlte) Stammkapital.
- Geschäftsname: Freie Namenswahl, Zusatz "GmbH" muss aber enthalten sein.
- Gründung: Nur eine Gründungsperson notwendig.
- Steuerprogression: Spaltung des Gewinns (Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter gilt bei der GmbH als Aufwand) kann die Progressionsspitze brechen.
- Verkauf Stammeinlage: Der daraus entstehende Kapitalgewinn ist steuerfrei.
- Eine GmbH kann ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden.
Nachteile
- Doppelbesteuerung auf Ertrag und Kapital der GmbH sowie Einkommen und Vermögen des Gesellschafters.
- Gründung: Höhere Gründungskosten als bei Einzelfirma.
- Publizität: Organe, Kapital und Stammeinlagen sind im Handelsregister öffentlich einsehbar.
- Erhöhter Verwaltungsaufwand: Protokolle, Gesellschafterversammlung, Steuerformulare etc.
- Die Geschäftsführenden einer GmbH haben kein Recht auf Arbeitslosenentschädigung, es sei denn, sie verlassen das Unternehmen oder ihren Arbeitsplatz endgültig; gilt auch für Ehepartnerinnen oder -partner, die in der GmbH arbeiten (vgl. den Artikel "Arbeitslosenversicherung und arbeitgeberähnliche Stellung").