Über die Einzelfirma
Unter Gründerinnen und Gründern ist das Einzelunternehmen eine der beliebtesten Rechtsformen. Aus rechtlicher Sicht ist sie dann ratsam, wenn eine natürliche Person alleine eine kaufmännische Tätigkeit ausübt.
Vorteile
- Grosse unternehmerische Freiheit
- Kapital: Ein Einzelunternehmen kann - zumindest theoretisch - ohne Kapital gegründet werden. In der Realität wird aber ein gewisses Mindestbetriebskapital erforderlich sein.
- Steuern: Keine steuerliche Doppelbelastung von Unternehmens- und Unternehmereinkommen resp. -vermögen. Tendenziell fahren Einzelunternehmende deshalb steuerlich gesehen günstiger.
- Gründung: Keine Formalitäten, wenig Gebühren (nur für einen allfälligen Eintrag ins Handelsregister)
- Verwaltungsaufwand: Kein erhöhter Aufwand wie bei AG oder GmbH
Nachteile
- Haftung: Inhaberin und Inhaber haften mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen
- Publizität: Besitzverhältnisse bekannt (im Gegensatz zu AG)
- Geschäftsname: Nicht frei wählbar, Name des Inhabers zwingend im Geschäftsnamen enthalten
- Bilanzierungsvorschriften: Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen unterstehen zwar der Buchführungspflicht, die Kriterien sind jedoch weniger streng als bei der AG und GmbH
- Steuern: Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen. Nachteile bei der Progression, da Gesamteinkommen auf privater Steuerrechnung
- Alleinige Verantwortung des Inhabers
- Betreibung auf Konkurs: Strenge Betreibungsart auf das Gesamtvermögen des Schuldners (sofern die Firma im Handelsregister eingetragen ist)